Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben seit Juli 2015 Anspruch auf eine kostenfreie kieferorthopdische Behandlung, sofern eine ausreichend ausgeprägte Zahnfehlstellung vorliegt (Einstufung Grad 4 oder 5 nach der IOTN- Skala). Die derzeitige Kostenerstattung beträgt 80-100% des Kassentarifs in der kieferorthopädische Wahlarztordination bei einer Behandlung mit Metallbrackets.